Mobile Tierbetreuung D.I.N.A. 
 
 
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 
 
 
1. Erstgespräch/Betreuungen  
 
Das Erstgespräch ist vor einer eventuellen Betreuung der Tiere unbedingt notwendig, um wichtige Details zu klären und sich kennenzulernen. Eine Betreuung kann ohne Erstgespräch nicht zustande kommen. 
Dieses ist weiterhin als einzelne Leistung zu betrachten und wird gesondert abgerechnet. Der Betrag für das Erstgespräch ist in jedem Falle zu entrichten, wenn dieses stattgefunden hat oder begonnen wurde. Zudem ist der Betrag hierfür ebenfalls zu entrichten, wenn eine Betreuung seitens des/der Kunden/Kundin oder der Mobilen Tierbetreuung D.I.N.A. nicht zustande kommt oder abgesagt wird. 
 
Begonnene, gebuchte Einzelbetreuungen sind vollständig zu entrichten, auch wenn sie unumgänglich durch den/die Kunden/Kundin abgebrochen werden müssen. 
Erworbene Mehrfachkarten können nicht erstattet werden und sind für 6 Monate, ab Kaufdatum, gültig. 
 
Eine Urlaubsbetreuung ist ausschließlich im gewohnten häuslichen Umfeld der Tiere möglich, da keine gewerblichen und genehmigten Räume hierfür zur Verfügung stehen. Die Urlaubsbetreuung ist grundsätzlich nur für Kaninchen möglich, eine anderweitige Urlaubsbetreuung bedarf einer gesonderten Absprache. 
Eine reine Tagesbetreuung ist allerdings für Hunde und Kaninchen möglich.  
Die Preisliste ist der Webseite www.mobiletierbetreuungdina.de unter dem Menüpunkt “Angebote & Preise” zu entnehmen. 
 
2. Kilometerpauschale 
 
Eine Kilometerpauschale ist bei jeder gebuchten Leistung zu entrichten, für die eine Anfahrt der Mobilen Tierbetreuung D.I.N.A. notwendig ist. Die Preisliste ist auf der o.g. Webseite unter Punkt 1 zu finden. 
Die Kilometerpauschale soll die Sprit- und Abnutzungskosten decken und dient nicht dem eigentlichen Umsatz. 
Die Kosten steigern sich je nach Entfernung. Die Kilometerberechnung setzt sich aus Hin- Und Rückfahrt zusammen. Hierbei wird der aktuelle Standort der mobilen Tierbetreuung D.I.N.A. als Ab- und Anfahrtspunkt genutzt.  
Berechnet werden Hin- und Rückfahrt. 
 
3. Rabatte, Gutscheine und Zahlung 
 
Rabatte sind im angegeben Zeitrahmen einer laufenden Rabattaktion gültig. 
Sonderabsprachen sind individuell auszumachen und nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. 
Stammkunden, die regelmäßig, mehrmals im Monat und über 6 Monate Leistungen buchen, bekommen einen Sonderrabatt. Hierzu zählen auch die Mehrfachkarten. 
Gutscheine können über die gewerbliche E-Mail-Adresse mobile-tierbetreuung-dina@web.de erworben werden. 
 
Zahlungen sind ausschließlich bar vor Ort oder per Banküberweisung zu entrichten. 
Die Bankdaten sind auf der ausgestellten Rechnung zu finden. 
Bei Barzahlung wird eine Quittung vor Ort ausgestellt. 
Zahlungen per Banküberweisungen können innerhalb von 2-3 Werktagen, ab Leistungsdatum, getätigt werden. 
Ein Zahlungsverzug sollte vermieden werden. 
 
4. Tierschutzgesetz/Tierschutz-Hundeverordnung 
 
Tierschutzwidriges Verhalten und/oder tierschutzwidrige “Hilfsmittel”, beispielsweise Stachelhalsbänder, Stromhalsbänder, körperliche und seelische Gewalt etc., sind ausgeschlossen. Auch eine absichtliche und deutliche Unterversorgung der Tiere (schlechter Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand) ist tierschutzwidrig. Hierbei ist eine Betreuung ausgeschlossen. 
Laufende Betreuungen oder Gespräche werden bei den o.g. Punkten sofort abgebrochen. Bei entsprechenden Verstößen werden diese zur Anzeige gebracht. 
Den Tieren muss durchgehend Wasser in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung stehen. Dies gilt auch während der Betreuungszeit. 
Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Mobile Tierbetreuung D.I.N.A., in Abwesenheit des/der Kunden/Kundin, Zugang zu einem ausreichend großen Trinkgefäß und Leitungswasser hat.  
 
5. Tierarztkosten/EU-Heimtierausweis/Chip 
 
Bei eventuell anfallenden Tierarztkosten (z.B. im Notfall), ist der/die Kunde/Kundin dazu angehalten, diese selbst zu entrichten. Die Kosten hierfür können nicht vorgestreckt werden. Kontaktdaten des/der behandelnden Tierarztes/Tierärztin und/oder einer Tierklinik, sind vor einer Betreuung unbedingt anzugeben. Der Heimtierausweis (Hunde) ist beim Erstgespräch vorzuweisen. Der Chip kann, durch ein geeignetes Gerät der Mobilen Tierbetreuung D.I.N.A., ausgelesen werden. 

6. Eigenschutz und Sicherheit

Hunde, mit Beschädigungsabsicht, die dazu neigen "nach vorne zu gehen", bei denen Beißvorfälle bekannt sind und auch die "nur zwicken" benötigen in den auslösenden Situationen einen passenden und bisssicheren Maulkorb!
Anderweitig kann sonst keine Verantwortung übernommen werden und eine Betreuung ist ausgeschlossen.
Hunde werden während den Spaziergängen grundsätzlich an der Leine gehalten. Freilauf ist nur dann möglich, wenn der Rückruf zu 99,9 % immer und überall sitzt!
Kontakt an der Leine (Leinenkontakt) mit anderen Hunden .
 

Stand: Oktober 2024